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Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§§ 34, 34a und 34b Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII)
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Keine
Anträge / Formulare
01.05.2024
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
01.05.2024
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 39 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz
Zuständige Stelle
01.05.2024
Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
Verfahrensablauf
01.05.2024
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
die Personalausweisbehörde am Wohnsitz bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland, die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
die Personalausweisbehörde am Wohnsitz bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland, die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde kann allgemeine Leistungsklage auf Erteilung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erhoben werden.
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der ... mehr
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr