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Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch
Voraussetzungen
01.04.2024
Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und ... mehr
Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Pass oder Passersatz
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war
Nachweis über das Sorgerecht für das Kind, zu dem der Nachzug erfolgen soll
Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes zu dem der Nachzug erfolgen soll
Aufenthaltstitel des minderjährigen Kindes in Deutschland, zu dem der Nachzug erfolgen soll
Aktuelle Meldebescheinigung
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Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 4 Aufenthaltsgesetz
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verfahrensablauf
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Verfahrensablauf
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
Mietvertrag
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Teaser
01.04.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für das Ablegen einer für die Anerkennung erforderlichen Prüfung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde