Suchergebnis (9493 Treffer)
Verfahrensablauf
01.05.2024
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. ... mehr
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
aktuelles biometrisches Foto
Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
Ggf. Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Mietvertrag
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 16f Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
29.08.2022
Bearbeitungsdauer
01.05.2024
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden, Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als ... mehr
Keiner Anzeige bedürfen
Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden, Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Örtlich zuständige Ausländerbehörde
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
09.09.2022
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird gewöhnlich für die Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung erteilt
- Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
- Die Aufenthaltserlaubnis wird gewöhnlich für die Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung erteilt
- Widerspruchsfrist gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Teaser
01.05.2024
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja