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Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
10.09.2020
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendium, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
Mietvertrag
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle
Ggfls. Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 e Aufenthaltsgesetz
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
etwa sechs bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)§ 18d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)§ 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte:
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
Gebühr: 96,00 Euro
Weiterer Aufenthalt ... mehr
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
Gebühr: 96,00 Euro
Weiterer Aufenthalt ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem ... mehr
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)