Hilfsnavigation




Suchergebnis (9485 Treffer)

Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie ... mehr

Fachlich freigegeben am

01.04.2024

10.09.2020

Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Gültiger Reisepass Aktuelles biometrisches Foto Visum, soweit erforderlich Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendium, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung) Mietvertrag Nachweis über Ihre Krankenversicherung Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle Ggfls. Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)

An wen muss ich mich wenden?

01.04.2024

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 16 e Aufenthaltsgesetz

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

etwa sechs bis acht Wochen.


Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)§ 18d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)§ 2 Absatz 1 Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)

Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte:
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen
Gebühr: 96,00 Euro
Weiterer Aufenthalt ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Anträge / Formulare

01.04.2024

Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
-           Onlineverfahren vereinzelt möglich
-           Schriftform erforderlich: ja
-           Persönliches Erscheinen erforderlich: ja


Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Rechtsmittelfrist: 1 Monat

Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)