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01.05.2024

Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Zuständige Stelle

01.05.2024

Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Fachlich freigegeben am

01.05.2024

10.11.2022

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)

Rechtsbehelf

01.05.2024

Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides

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01.05.2024

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)


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01.05.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen

01.05.2024

Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) ist für die gesamte Dauer der Aus oder Weiterbildung gesichert. Für eine qualifizierte Berufsausbildung können Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Sollten Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, können Sie zur Vorbereitung auf die ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 14 Grundsteuergesetz (GrStG)§§ 33 bis 67 Bewertungsgesetz (BewG)§ 125 Bewertungsgesetz (BewG)

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben einen schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland. Die schulische Berufsausbildung führt nach ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg