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Fachlich freigegeben am
01.05.2024
03.09.2020
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
längstens 6 Monate, wenn Sie sich noch nicht seit mindestens 18 Monaten (ununterbrochen) rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben bis zu drei Jahren, wenn Sie sich bereits länger als 18 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Ihr Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Ihr Kind hält sich ohne Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils in Deutschland auf.
Ihr Kind verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis als ResettlementFlüchtling, anerkannter Asylberechtigter oder ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
10.09.2020
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Teaser
01.05.2024
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
deutscher Jagdschein
deutscher Falknerjagdschein
Jagdschein des Heimatlandes
Falknerjagdschein des Heimatlandes
gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
01.05.2024
bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
persönliche Zuverlässigkeit
körperliche Eignung
abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
bereits erteilter Falknerjagdschein
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.
Verfahrensablauf
01.05.2024
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ... mehr
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen ... mehr
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen ... mehr
Bearbeitungsdauer
01.05.2024
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 24 Baugesetzbuch (BauGB)§ 25 Baugesetzbuch (BauGB)§ 26 Baugesetzbuch (BauGB)§ 27 Baugesetzbuch (BauGB)§ 28 Baugesetzbuch (BauGB)