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Suchergebnis (9505 Treffer)

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden. Klagefrist: 1 Monat

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
Gebühr: 100,00 Euro
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.Gebühr: 50,00 Euro
Bei Minderjährigen

Verfahrensablauf

01.05.2024

Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre ... mehr

Teaser

01.05.2024

Wenn Sie keinen Pass Ihres Herkunftslandes besitzen und es Ihnen nicht möglich ist, sich auf zumutbare Weise einen solchen zu beschaffen, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Bundesministerium für Gesundheit


An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

deutscher Jagdschein deutscher Falknerjagdschein Jagdschein des Heimatlandes Falknerjagdschein des Heimatlandes gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er) Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

01.05.2024

bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt persönliche Zuverlässigkeit körperliche Eignung abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung bereits erteilter Falknerjagdschein

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.


Verfahrensablauf

01.05.2024

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Gültigkeit des Aufenthaltstitels mindestens 1 Jahr,
wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.


Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts (s.u.), dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss.


Rechtsbehelf

01.05.2024

Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt. Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg