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Zuständige Stelle
01.04.2024
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Verfahrensablauf
01.04.2024
Je nach Ausländerbehörde kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet. Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. Unterlagen nachzufordern und mit Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde zu ... mehr
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nach § 18b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die ... mehr
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
etwa sechs bis acht Wochen
Was sollte ich noch wissen?
01.04.2024
Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§§ 81 bis 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühr: 25,00 - 30,00 Euro
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch ... mehr
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
04.04.2023
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Der Bildungsgutschein wird meist direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.