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An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

die zuständige Stelle.
In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.


Verfahrensablauf

01.05.2024

Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie aufgefordert hat, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie bereit sind, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, wenden Sie sich an die Stelle bei der Sie die Beurkundung vornehmen lassen möchten.
Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein ... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Personalausweis oder Reisepass Einkommensnachweise gegebenenfalls: Nachweis über Vermögen Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin Rezept Kostenvoranschläge
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 24 Absatz 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten. Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher nach § 18f Aufenthaltsgesetz. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16e Aufenthaltsgesetz (AufenthG)§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Bemerkungen

01.05.2024

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 11 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)§12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)§ 2 Nummer 2 und 10 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Verfahrensablauf

01.05.2024

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.
Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.
Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

etwa 6 bis 8 Wochen