Hilfsnavigation




Suchergebnis (9510 Treffer)

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

etwa sechs bis acht Wochen


Verfahrensablauf

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr

Teaser

01.05.2024

EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch ... mehr

Verfahrensablauf

01.05.2024

Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Während des Termins ... mehr

Rechtsbehelf

01.05.2024

Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt. Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Es entstehen folgende Gebühren:
96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
(§ 45 Nummer 2 Aufenthaltsverordnung - ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr

Anträge / Formulare

01.05.2024

Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 2 FreizügG/EU§ 4a FreizügG/EU§ 12 FreizügG/EU (EWR-Staaten)§ 47 Abs. 3 Satz 5 AufenthV (Gebühr)Anlage D15 AufenthaltsV§ 5 Absatz 5 Satz 1 FreizügG/EU

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre). Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt. Bei Bedarf können ... mehr

Zuständige Stelle

01.05.2024

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde