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Verfahrensablauf
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie können Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes im Gesundheits- und Pflegebereich (z.B. im Rahmen des Programms „Triple Win“ zur Vermittlung von Pflegekräften) oder aufgrund einer Absprache in einem anderen ausgewählten Bereich in eine Beschäftigung vermittelt worden ... mehr
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch ... mehr
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung) Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder ... mehr
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung) Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Was sollte ich noch wissen?
01.05.2024
Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr
Anträge / Formulare
01.05.2024
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 2 FreizügG/EU§ 4a FreizügG/EU§ 12 FreizügG/EU (EWR-Staaten)§ 47 Abs. 3 Satz 5 AufenthV (Gebühr)Anlage D15 AufenthaltsV§ 5 Absatz 5 Satz 1 FreizügG/EU
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR
Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre).
Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt.
Bei Bedarf können ... mehr
Zuständige Stelle
01.05.2024
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Teaser
01.05.2024
EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.