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Suchergebnis (9512 Treffer)

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Keine


Voraussetzungen

01.05.2024

Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein. Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden. Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden. Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr

Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden. Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat


Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 41 Personenstandsgesetz (PStG)§ 5 Personenstandsverordnung (PStV)§ 46 Nr. 1 Personenstandsverordnung (PStV)§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 1617c Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Art 10 Absatz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde biometrietaugliches Passbild

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Leistungen ... mehr