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Verfahrensablauf

01.05.2024

Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Zuständige Stelle

01.05.2024

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Gültiger Reisepass Aktuelles biometrisches Foto Visum, soweit erforderlich Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2 Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine spätere Beschäftigung nach Erlangung der vollständigen Anerkennung Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine geplante Beschäftigung während des Anerkennungsverfahrens (Nachweis durch ... mehr

Rechtsbehelf

01.05.2024

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden


Bearbeitungsdauer

01.05.2024

etwa sechs bis acht Wochen


Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden als international Schutzberechtigte/r in einem anderen EU- Mitgliedstaat anerkannt. Sie studieren seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstat. Sie haben eine Zulassung ... mehr

Zuständige Stelle

01.05.2024

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.


Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Dauer (bei fester Zeit): ca. 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind
... mehr

Teaser

01.05.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.