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Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Gebühr: 70 Euro
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.
(§ 45 Aufenthaltsverordnung - Gebühren für die Aufenthaltserlaub-nis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)
URL zur Gebüj
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.
(§ 45 Aufenthaltsverordnung - Gebühren für die Aufenthaltserlaub-nis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)
URL zur Gebüj
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Nachweise zum Lebensunterhalt
Nachweis über ausländische Berufsqualifikation
Mietvertrag
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Ggfls. Berufsausübungserlaubnis
Bei reglementierten Berufen: Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf
Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
keine,
Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Teaser
01.04.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten und zugleich eine zeitlich nicht eingeschränkte Beschäftigung ausüben, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 e Aufenthaltsgesetz
Zuständige Stelle
01.04.2024
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erfolgt so bald wie möglich
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Sie können Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes im Gesundheits- und Pflegebereich (z.B. im Rahmen des Programms „Triple Win“ zur Vermittlung von Pflegekräften) oder aufgrund einer Absprache in einem anderen ausgewählten Bereich in eine Beschäftigung vermittelt worden ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendium, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
Mietvertrag
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle
Ggfls. Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid festgestellt, ... mehr